Auszug - Endgültiger Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt gem. § 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz die anliegende 1. Fortschreibung des Aktionsplanes aufgrund der minimalen Änderungen ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzung.
2. Der Beschluss der 1. Fortschreibung des Aktionsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Aktionsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
3. Die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes ist der Europäischen Kommission über das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mitzuteilen und im Internet im Bereich des Lärmatlas als Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 14 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |