Holsteiner Auenland         

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Auszug - Erlass einer neuen Hauptsatzung  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:04 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor
VO/13/2013/025 Erlass einer neuen Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Joachim Polzin
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Polzin, Joachim
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 8 Verträge nach § 29 GO

Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertretern, Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Personen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, Mitglieder oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250 €, halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnungr Leistungen oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250 €lt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Des Weiteren bestand in der Gemeindevertretung Unklarheit darüber, warum in § 1 Abs. 4 Genehmigung durch das Wort Zustimmung ersetzt wurde. Dies liegt darin begründet, dass der Begriff "Zustimmung" die vorausgehende Einverständniserklärung des Bürgermeisters für die Verwendung des Gemeindewappens beinhaltet, während dessen die "Genehmigung" die nachträgliche Einverständniserklärung beinhaltet.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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