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Auszug - Satzungsbeschluss über die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn"  

3. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2014/158 Satzungsbeschluss über die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Satzungsbeschluss über

die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen vo

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/03/09

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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