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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße"  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
VO/10/2014/047 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1.              r das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Ziel ist eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Hofgemeinschaft

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

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Enthaltungen

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