Holsteiner Auenland         

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Auszug - Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  

5.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2014/040 Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

4

Enthaltungen

0

 

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