Auszug - 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses soll die Grundgebühr und Zusatzgebühr unverändert bleiben. Aus diesem Grund soll der § 10 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung) nicht geändert werden.
Sodann beschließt die Gemeindevertretung die 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung) mit den o.g. Änderungen (Wortlaut s. Anlage).
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |