Auszug - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße"
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden. Entsprechende Informationen sind dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Bimöhlen und den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen. Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 1 |
Enthaltungen | 0 |