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Auszug - Abschließender Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"   

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
VO/16/2014/172 Abschließender Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abschließender Beschluss über

die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

der Gemeinde Großenaspe

 

1.              Die während der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfes

 

der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.08.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 7

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

17

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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