Holsteiner Auenland         

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Auszug - Regenrückhaltebecken - Ergebnis der SüVO-Prüfung und Beschlussfassung zur notwendigen Entschlammung  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

rgermeister Schirrmacher teilt mit, dass bei der SüVO-Prüfung des Wege-Zweckverbandes festgestellt wurde, dass eine Entschlammung des Regenrückhaltebeckens erforderlich ist. Weiterhin wurde der Hinweis gegeben, dass das Regenrückhaltebecken nicht eingezäunt ist. Es besteht Einvernehmen in der Gemeindevertretung, dass kein Zaun um das Regenrückhaltebecken aufgebaut wird, sondern lediglich ein Schild aufgestellt wird mit der Aufschrift "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder".

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma Kruppa damit zu beauftragen, das Regenckhaltebecken auszubaggern und den Böschungsbereich mit dem Bagger zu entkrauten.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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