Holsteiner Auenland         

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Auszug - Bericht der Amtswehrführung u. a. über die Notwendigkeit der Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige  

4. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

Eingangs informiert Herr Amtswehrführer Herr Jürgen von Seelen darüber, dass in dem Anfang Februar 2014 durchgeführten Ausschreibungsverfahren zur landesweiten Digitalfunk-Sammelbeschaffung ein Bieter einen Nachprüfungsantrag gegen die gemeinsame Vergabeentscheidung für das LOS I (Funkgeräte) vor der Vergabekammer gestellt hat. Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat am 11.9.2014 entschieden, dass das Verfahren auf den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückgesetzt wird. Daraufhin muss das Leistungsverzeichnis nach Richtigstellung im Sinne der Bieterrüge korrigiert werden; damit wird den Bietern für dieses Los die Gelegenheit gegeben, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Daraus folgt, dass bei optimalen Verlauf des Verfahrens der Zuschlag für LOS I im Dezember 2014 erfolgen wird und mögliche Lieferungen dann ab Spätsommer 2015 erfolgen können.

 

In seinen weiteren Ausführungen weist Herr von Seelen auf die notwendige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung (Jacke, Hose, Handschuhe und Helm) hin. Abhängig vom Hersteller wird für diese Schutzausrüstung eine Garantie für die Tragedauer von 8 bis 10 Jahren abgegeben. Diese Garantie greift aber nur, wenn die vorgeschriebenen Wasch- und Pflegeanweisungen eingehalten werden. Sofern die PSA-Einsatzkleidung die Garantiezeit überschritten hat, darf diese nicht mehr für den Einsatzdienst verwendet werden. Die Wehrhrungen wurden von ihm über diese Prüfungspflicht bereits Ende September 2014 per Mail hingewiesen. Insofern müssen sich die Gemeinden unter Umständen darauf einstellen, dass die PSA-Einsatzkleidung zu einem Kostenaufwand von rd. 800 900 € pro Feuerwehrangerigen zu erneuern ist. Hinsichtlich der Reinigung bzw. Pflege der Schutzausrüstung ist noch zu prüfen, ob diese über den Kreisfeuerwehrverband erfolgen kann. Ebenfalls ist im Falle der notwendigen Neubeschaffung amtsübergreifend zu überlegen, eine Sammelbeschaffung durchzuführen, um hierbei möglichst eine einheitliche Schutzausrüstung für alle Feuerwehrangehörigen erreichen zu können.

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