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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2012/007 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne“

 

1.              Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne“, des Textes Teil B und der Begndung

 

werden mit den resultierenden Änderungen aus der Abwägung gebilligt.

 

2.              Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

K. Dorband, F. Fölster, H. Brandt


Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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