Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit den resultierenden Änderungen aus der Abwägung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
K. Dorband, F. Fölster, H. Brandt
Abstimmungsergebnis:
dafür | 4 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |