Holsteiner Auenland         

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Auszug - Wechsel der Geschäftsführung des Gewässerpflegeverbandes zum Wasserbeschaffungsverband "Mittleres Störgebiet" nach Brokstedt 1. Kündigung des Vertrages über die Wahrnehmung der Geschäftsführung für den Bearbeitungsgebietverband Bramau 2.Kündigung des Vertrages mit dem Bearbeitungsgebietsverband Bramau über die Durchführung der Federführung in der Arbeitsgruppe für das Bearbeitungsgebiet Bramau (EU-WRRL) 3. Kündigung des Vertrages mit dem Kreis Segeberg über die Durchführung der Federführung in der Arbeitsgruppe für das Bearbeitungsgebiet Bramau (EU-WRRL)  

7. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Eingangs informiert Herr Stölting über die vom Gewässerpflegeverband Bramau mit Schreiben vom 19.06.2015 zum 31.12.2015 ausgesprochene Kündigung der vom Amt wahrgenommenen Geschäftsführung. In einem am 24.06.2015 erfolgten Abstimmungsgespräch in der Amtsverwaltung mit dem Gewässerpflegeverband und dem Wasserbeschaffungsverband wurde Einvernehmen erzielt, dass die Geschäftsführung bereits zum 15.07.2015 auf den Wasserbeschaffungsverband übergeht.

 

Da die weiterhin bestehende Geschäftsführertätigkeit des Amtes für den Bearbeitungsgebietsverband Bramau dann keinen Sinn mehr macht, sind nachstehende in dieser Hinsicht bestehenden Verträge vor dem 30.06.2015 mit Wirkung zum 31.12.2015 zu kündigen gewesen:

 

  1. Vertrag zwischen dem Bearbeitungsgebietsverband Bramau und dem Amt Bad Bramstedt-Land vom 10.01.2003 über die Durchführung der Federführung in der Arbeitsgruppe für das Bearbeitungsgebiet Bramau
  2. Vertrag zwischen dem Bearbeitungsgebietsverband Bramau un dem Amt Bad Bramstedt-Land vom 10.01.2003 über die Wahrnehmung der Geschäftsführung für den Bearbeitungsgebietsverband Bramau
  3. Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Amt Bad Bramstedt-Land vom 10.01.2003 über die Durchführung der Federführung in der Arbeitsgruppe für das Bearbeitungsgebiet Bramau.

Abstimmungsergebnis:

dafür

17

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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