Auszug - Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Großenaspe tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von 100 % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |