Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße" nach § 10 BauGB
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße“ |
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße““
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 09.09.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP |
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b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP |
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c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom 09.09.2015 , TOP |
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Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe
die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |