Holsteiner Auenland         

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Auszug - Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungssatzung  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2015/114 Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

§1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenzen.

 

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht wird für die folgenden Straßenteile

 

a)die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,

b)in verkehrsberuhigten Bereichen ein Streifen von 1,50 m Breite

c)die begehbaren Seitenstreifen

d)die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußnger geboten ist,

e)r Rinnsteine

f)die Grabenverrohrungen, die im Interesse der Anliegergrundstücke durchgeführt worden sind,

in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstück auferlegt.

 

§ 3 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Gehwege bzw. begehbaren Seitenstreifen und verkehrsberuhigte Bereiche sind in erforderlicher Breite von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen.“


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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