Auszug - Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
§1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenzen.
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht wird für die folgenden Straßenteile
a)die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,
b)in verkehrsberuhigten Bereichen ein Streifen von 1,50 m Breite
c)die begehbaren Seitenstreifen
d)die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,
e)für Rinnsteine
f)die Grabenverrohrungen, die im Interesse der Anliegergrundstücke durchgeführt worden sind,
in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstück auferlegt.
§ 3 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Gehwege bzw. begehbaren Seitenstreifen und verkehrsberuhigte Bereiche sind in erforderlicher Breite von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen.“
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |