Auszug - Aktuelle Informationen von Herrn Hartmann, Kreisplanungsamt, zur aktuellen rechtlichen Situation
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Wortprotokoll |
In seinem Vortrag geht Herr Hartmann auf nachstehende Punkte ein:
- OVG-Urteil 2015 hatte zur Folge, dass Regionalpläne unwirksam sind.
- Ergebnisse bisheriger Bürgerentscheide spielen keine Rolle mehr.
- Suche nach geeigneten Windkrafteignungsflächen nach neuem Verfahren über neuen Regionalplan umsetzen.
- Konzentration auf bestimmte Flächen.
- Planung bis 07.06.2017 abschließen – bis dahin Veränderungssperre.
- Landesplanung hat Grundlagen für neue Eignungsflächen festgelegt: weiche und harte Tabukriterien sowie weitere Abwägungskriterien (28). Letztendlich sind jedoch noch nicht alle weiteren Abwägungskriterien zusammengetragen; ebenfalls muss der Begriff charakteristischer Landschaftsraum noch abschließend definiert werden.
- Übrige Flächen, die nicht durch weiche und harte Tabukriterien sowie durch weitere Abwägungskriterien ausgeschlossen wurden, sind potentielle Suchräume für Windenergieanlagen.
- Mitte 2016 ist die Vorlage eines ersten Entwurfes des Regionalplanes mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
- Hierbei werden auch Gemeinden beteiligt.
- Es geht nicht mehr um Ja-/Nein-Entscheidung.
- Es zählen ausschließlich sachliche Kriterien.
- Bis Ende 2016 soll der Entwurf eines neuen Regionalplanes vorliegen.
- Letztentscheidung hat die Landesregierung.