Holsteiner Auenland         

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Auszug - Aktuelle Informationen von Herrn Hartmann, Kreisplanungsamt, zur aktuellen rechtlichen Situation  

Einwohnerversammlung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Einwohnerversammlung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Wortprotokoll

In seinem Vortrag geht Herr Hartmann auf nachstehende Punkte ein:

 

  • OVG-Urteil 2015 hatte zur Folge, dass Regionalpläne unwirksam sind.
  • Ergebnisse bisheriger Bürgerentscheide spielen keine Rolle mehr.
  • Suche nach geeigneten Windkrafteignungsflächen nach neuem Verfahren über neuen Regionalplan umsetzen.
  • Konzentration auf bestimmte Flächen.
  • Planung bis 07.06.2017 abschließen bis dahin Veränderungssperre.
  • Landesplanung hat Grundlagen für neue Eignungsflächen festgelegt: weiche und harte Tabukriterien sowie weitere Abwägungskriterien (28). Letztendlich sind jedoch noch nicht alle weiteren Abwägungskriterien zusammengetragen; ebenfalls muss der Begriff charakteristischer Landschaftsraum noch abschließend definiert werden.
  • Übrige Flächen, die nicht durch weiche und harte Tabukriterien sowie durch weitere Abgungskriterien ausgeschlossen wurden, sind potentielle Suchräume für Windenergieanlagen.
  • Mitte 2016 ist die Vorlage eines ersten Entwurfes des Regionalplanes mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
  • Hierbei werden auch Gemeinden beteiligt.
  • Es geht nicht mehr um Ja-/Nein-Entscheidung.
  • Es zählen ausschließlich sachliche Kriterien.
  • Bis Ende 2016 soll der Entwurf eines neuen Regionalplanes vorliegen.
  • Letztentscheidung hat die Landesregierung.
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