Holsteiner Auenland         

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Auszug - Aussprache, Fragen und Anregungen  

Einwohnerversammlung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Einwohnerversammlung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Wortprotokoll

  • Auf die Frage von Jochen Hasselmann, ob das Thema Infraschall bei der Neuplanung berücksichtigt wird, teilt Herr Hartmann mit, dass dieses Kriterium über die einzuhaltenden Abstände berücksichtigt wird (800 bzw. 400 m).
  • Auf die Frage von Frau Breuer-Tantzen, ob in der Zwischenzeit Windkraftanlagen genehmigt werden, teilt Herr Hartmann mit, dass dies in Ausnahmefällen nur auf Flächen geschehen wird, die völlig unstrittig sind.
  • Auf die Frage von Frau Breuer-Tantzen, wo es Informationen darüber gibt, ob bereits für Windkraftanlagen Bauanträge vorliegen, teilt Herr Hartmann mit, dass hierfür das LLUR in Lübeck zuständig sei.
  • Auf die Frage von Frau Burseg, wie der Rückbau von Windkraftanlagen gesichert wird, teilt Herr Dr. Lüth mit, dass dies in entsprechenden Verträgen mit den Grundeigentümern abgesichert wird.
  • Auf die Frage von Frau Helmke-Kelting, wie der Neubau von Windkraftanlagen und somit letztendlich die Stromproduktion gesteuert wird, teilt Dr. Lüth mit, dass dies auch vom möglichen Abtransport des erzeugten Stroms über die Ost- und West-Stromtrassen abngig sei.
  • Herr Michael Möller stellt eine Frage zum Zeitfenster für eine mögliche Projektumsetzung. Dr. Lüth teilt hierzu mit, dass dies vom Inkrafttreten des Regionalplanes und der anschließenden Genehmigung des Projektes abhängig ist.
  • Auf die von Frau Breuer-Tantzen gestellte Frage, ob vorab eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden soll, teilt Dr. Lüth mit, dass dies derzeit noch nicht klar sei.
  • Auf die von Frau Burseg gestellte Frage, welche Vorteile die Gemeinde im Falle der Projektumsetzung hätte, verweist Herr Dr. Lüth auf mögliche Gewerbesteuereinnahmen, die zu 70 % am Standort der Windkraftanlagen und zu 30 % auf den Standort der Betreibergesellschaft entfallen.
  • Hans-Hermann Schümann ergänzt diese Aussagen dahingehend, dass die Gemeinde Wiemersdorf in dem Zeitraum 2001 bis 2015 für 16 Windkraftanlagen rd. 1,3 Mio. € brutto an Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnte.
  • Auf entsprechende Aussagen von Herrn Sven Peters ergänzt Herr Stölting, dass von den Gewerbesteuereinnahmen abhängig von der Steuerkraft der Gemeinde rd. 15 20 % verbleiben. Darüber hinaus ist die Gemeinde mit rd. 15 % am zusätzlichen Einkommensteueraufkommen beteiligt.
  • Auf die Frage von Herrn Braschwitz, aus welchen Gründen Flächen in der Gemeinde Föhrden-Barl vom Investor in Betracht gezogen wurden, verweist Herr Dr. Lüth darauf, dass hier keine harten und weichen Tabuausschlusskriterien vorgelegen haben.
  • Herr Reimer Krohn bittet um Prüfung, ob die eine Anlage, die in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses steht, vermieden werden kann. Herr Dr. Lüth sagt hierzu eine Überprüfung zu.
  • Herr Sven Peters gibt zu bedenken, dass in der Bevölkerung eine Akzeptanz für einen Windpark nicht vorhanden sei.
  • Frau Breuer-Tantzen appelliert an alle Anwesenden, dass Vorkommen von Rotwild oder von Großgeln in Gemeindegebiet konkret aufzuzeichnen.
  • Herr Rotermund verweist auf das Rotwildgutachten, wonach Rotwild Windkraftanlagen meidet. Gleichfalls würde die Vogelwelt massiv durch die Windkraftanlagen gestört werden.
  • Nach Auffassung von Herrn Hasselmann stellt das Gutachten lediglich Hypothesen auf, denn nach seiner Kenntnis gewöhnt sich das Wild sehr schnell an neue Umgebungslagen.
  • Herr Heinrich Granzow fragt, wie mit möglichen Immobilienentwertungen umzugehen ist. Herr Hans-Hermann Schümann teilt hierzu mit, dass in der Gemeinde Wiemersdorf trotz des Vorhandenseins von 16 Windkraftanlagen keine Wertverluste an Immobilien nachgewiesen werden konnten.
  • Herr Sven Peters geht jedoch davon aus, dass sowohl alte wie neue Immobilien hohe Verluste haben werden.
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