Holsteiner Auenland         

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Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Aukampsiedlung"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Forsthaus Hitzhusen
Ort: Hauptstraße 18, 24576 Hitzhusen
VO/06/2015/069 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Aukampsiedlung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


rgermeisterin Peschel erläutert umfassend, wie es dazu gekommen ist, dass die Gemeinde den B-Plan Nr. 3 für das Gebiet „Aukampsiedlung“ aufheben möchte. Weiter teilt Sie mit, dass mit dem heutigen Beschluss der B-Plan noch nicht aufgehoben wird, sondern das Verfahren lediglich zum Laufen gebracht wird. In dem Verfahren haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nochmals die Chance ihre Bedenken und Fragen zu äern.

 

Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 (Aufhebung)r das Gebiet „Aukampsiedlung soll aufgehoben werden:
    Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten
     
  2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00
umliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.
 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
     
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
     
  3. Die Kosten für die Aufhebung des B-Planes sind vom Verursacher der Aufhebung zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Anja Kühl und Jörg Biel


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

1

Enthaltungen

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