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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe  

11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2016/272 Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

1.bei Änderung eines F-Panes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57 folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zur Deckung des bestehenden Bedarfs von bis zu 24 Flüchtlingen / Asylbewerbern

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“, in der „Segeberger Zeitung“, im „Holsteiner Courier“ und Kieler Nachrichten einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren die Gemeindevertreter Arne und Bernd Konrad von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Herr Altenscheidt hat als Vertreter von Herr Konrad die Abstimmung geleitet.

 

Herr Todt fragt im Zuge der Abstimmung nach der Löschwasserversorgung. Herr Petersen informiert daraufhin, dass dies noch später geprüft werden muss und im Zuge der weiteren Bauleitplanung sicherzustellen ist. Es ist damit zu rechnen, dass vor Herbst 2016 nicht gebaut werden kann.


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

3

 

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