Holsteiner Auenland         

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Auszug - Bericht des Amtswehrführers über aktuelle Themen  

9. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

In seinem Bericht geht Herr Amtswehrführer Jürgen von Seelen insbesondere auf folgende Themen ein:

 

  • Aufgrund einer Änderung / Anpassung des Brandschutzgesetzes im Jahre 2015 sind die Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren bis 31.03.2016 anzupassen. Geschieht dies nicht fristgerecht, verliert die Freiwillige Feuerwehr dadurch nicht ihren Status; auch verliert die Feuerwehr dadurch nicht ihren Versicherungsschutz. Probleme könnte es lediglich dann geben, wenn interne Streitigkeiten der Feuerwehr zu regeln sind.
  • Der Einbau der neuen Digitalfunkgeräte in die Feuerwehrfahrzeuge erfolgt zeitnah, sobald alle Gete geliefert werden. Parallel findet derzeit eine Schulung der Feuerwehrkameraden in die neue Technik statt.
  • Einsatz von schwerem Gerät bei Großschadenslagen

Bei Großschadenslagen ist es oftmals erforderlich, schweres Räumgerät wie Bagger und Radlader zum Einsatz zu bringen. Sofern hierbei Schäden am Gerät entstehen, wird in der Regel die Gebäudeversicherung als Kostenträger eintreten. Sofern das schwere Get von der Einsatzleitung angefordert wird, was eigentlich auch gängige Praxis ist, wird die Standortkommune als Brandschutzträger für die Kostenübernahme einzutreten haben. Soweit es im Rahmen des Einsatzes möglich ist, wäre es ratsam, dass die Einsatzleitung den Einsatz des schweren Gerätes mit dem Bürgermeister abstimmt.

  • Im Hinblick auf die Neuregelung der Kameradschaftskassen befindet sich derzeit der auf der Ebene des Landesfeuerwehrverbandes vorab abgestimmte Gesetzesentwurf im Verfahren.
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