Auszug - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teichbis Grundstück Dorfstraße 57 a" - Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a“ - Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“ |
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.
Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08.02.2016 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom
- Kreis Segeberg (Fachabteilungen Naturschutz, Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall Schutzgut Grundwasser)
abgegeben.
Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt hat am 18.04.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.
Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind
- dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Armstedt
und
- den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen
zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.
Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |