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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" - Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41"   

13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2016/104 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" - Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „rdlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a“ Bereich: „rdlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“

 

1.Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „rdlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a“

Bereich: „rdlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“

, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

entsprechend dem TOP 13 Abwägungsbeschluss

 

2.Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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