Auszug - F 16 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder""
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
für die
Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder"“
der Gemeinde Großenaspe
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.
Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.09.2014 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom
- Stadt Neumünster
- Kreis Segeberg (Fachabteilungen Kreisplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser-Boden-Abfall SG Abwasser, Sozialplanung)
- Ministerpräsident Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde
- LLUR Lübeck
- Untere Forstbehörde
abgegeben.
Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am 29.01.2015 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.
Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind
- dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe
und
- den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen
zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.
Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |