Auszug - B 21 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Werdegang:
Am 29.01.2015 hatte der PUMA beschlossen, dass der zu dem damaligen Zeitpunkt vorliegende B-Plan-Entwurf noch geändert werden sollten und somit noch nicht in das weitere Verfahren gehen sollte.
Am 01.06.2015 wurde im Rahmen der Puma-Sitzung ein Sachstandsbericht zum B-Plan 21 durch Herrn Petersen vom Kreisplanungsamt abgegeben.
Die Entwürfe sind überarbeitet worden und am 21.03.2016 den TöB zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB überreicht worden.
Die Öffentlichkeit ist am 07.01.2016 im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung über den Entwurf informiert worden und Möglichkeit zur Stellungnahme war gegeben.
Die Planentwürfe können nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nun in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen werden.
Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem folgenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“
- Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die unter den Tagesordnungspunkten 6-9 beschlossenen Abwägungen sind in den Plan einzuarbeiten.
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |