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Auszug - F 19 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe   

12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2016/301 F 19 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungr die

Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57 der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.02.2016 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Kreis Segeberg (Fachabteilungen Tiefbauamt, Bauaufsicht, vorbeugendem Brandschutz, Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall-Schutzbehörde SG Abwasser, SG Gewässer)

-          -          LKA SH (Kampfmittelräumdienst)

-          -          SH Netz AG

-          -          Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (Landesplanung)

-           

abgegeben.

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am 05.12.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind

-          dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe (wenn vorhanden)
und

-          den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.

Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad (PuMA) und Arne Konrad (GV)

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

3

Enthaltungen

1

 

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