Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - F 19 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  

12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 13
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2016/304 F 19 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

die 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57

 

  1. Die Entwürfe

 

der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57 und die Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Ausschussmitglieder / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad (PUMA)und Arne Konrad (GV)

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

3

Enthaltungen

1

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung