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Auszug - Beschluss über die Erstellung eines gemeindlichen informellen Planungskonzeptes zur Windenergie der Gemeinde Hardebek  

13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
VO/10/2016/081 Beschluss über die Erstellung eines gemeindlichen informellen Planungskonzeptes zur Windenergie der Gemeinde Hardebek
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Nach einer Aussprache nimmt die Gemeindevertretung im Rahmen eines informellen Planungskonzeptes zur Ausweisung von Windeignungsflächen wie folgt Stellung:

 

  1. Umzingellungswirkung

Bekanntlich befindet sich im Nordwesten der Gemeinden Hardbek und Hasenkrug bereits ein Windpark mit 12 Windkraftanlagen. Ebenfalls befinden sich in den nordwestlich gelegenen Nachbargemeinden Brokstedt und Willenscharen mehrere Windkraftanlagen.

 

Durch die nun im Entwurf des Regionalplanes vorgesehenen Windeignungsgebiete lt. anliegender Karte

 

Nr. 1 Beverloh stlich von Hardebek

Nr. 2 Flotthof östlich von Hardebek

Nr. 3 Fuhlendorf / Armstedt (Hohenhorst) dlich von Hardebek gelegen

 

wird eine Umzingellungswirkung der Windkraftanlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hardebek erreicht, die nicht mehr akzeptabel ist.

 

  1. Kleinflächen in Alleinlage, auf denen die Errichtung von Windparks mit mindestens drei Windkraftanlagen nicht möglich ist.

Die in der anliegenden Karte mit der laufenden Nr. 4 ausgewiesene Fläche auf Hardebeker Gemeindegebiet ist mit rd. 6,8 ha als Kleinfläche anzusehen und somit für die Ausweisung von Windkraftanlagen nicht geeignet. Hinzu kommt, dass diese Fläche vor wenigen Jahren durch die Landesforstanstalt neu aufgeforstet wurde und allein von daher als Windeignungsgebiet nicht geeignet ist.

 

  1. Querungshilfen und damit verbundene Korridore

Bekanntlich wird in der Nachbargemeinde Großenaspe im Ortsteil Brokenlande im Zuge des 6-spurigen Ausbaues der A 7 eine Wildbrücke errichtet. Im Zuge des damit zu erwartenden Wanderkorridors des Rotwildes auch in Richtung der im Zuge des Neubaues der A 20 im Bereich der Gemeinde Mönkloh geplanten Wildbrücke ist die Ausweisung von Windeignungsgebieten hinderlich.

 

  1. Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche (potentieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich)

Im Bereich des Forstes Brokenlander Gehege, das sich in Teilen auf das Gebiet der Gemeinde Hardebek erstreckt, wird der nicht sicher nachgewiesene Standort von Rotmilanhorsten vermutet.

 

Abschließend bittet die Gemeindevertretung die Landesplanung die vorstehenden Hinweise bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu beachten.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte Hardebek (1101 KB)      
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