Holsteiner Auenland         

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Auszug - Erhebung von getrennten Abwasser- und Niederschlagswassergebühren  

12. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 8.3
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

Die Empfehlung des GPA eine Überprüfung vorzunehmen, ob eine getrennte Abwasser- und Niederschlagswassergebühr in den acht im Amtsgebiet in Frage kommenden Abwassereinrichtungen einzuführen ist, ist derzeit mit den vorhandenen personellen Ressourcen auch im Hinblick auf die derzeit in der Vorbereitung befindliche Umstellung auf die Doppik nicht zu leisten. Hier ist zu gegebener Zeit erneut zu überprüfen, ob die Empfehlung umgesetzt werden kann. Sofern im Falle einer Überprüfung der Anteil für die Beseitigung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers einen als unerheblich einzuschätzenden Anteil (nach der Rechtsprechung liegt die Grenze zwischen 12 und 18%) an den Kosten verursachen sollte, könnte künftig ohnehin weiterhin eine einheitliche Gesamtgebühr erhoben werden.

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