Holsteiner Auenland         

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Auszug - Verwaltungsbericht des Amtsvorstehers und des LVB  

12. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

Herr Stölting regt an, die Termine für die konstituierende Sitzung rechtzeitig festzulegen bzw. auch vorab mit ihm abzustimmen, damit ggf. er bzw. auch der Amtsvorsteher hieran teilnehmen können.

 

In der weiteren Diskussion taucht die Frage auf, ob es bei der bevorstehenden Kommunalwahl ggf. noch Mehr und Ausgleichsmandate geben wird. Hierzu besteht Einvernehmen, diese Frage zu prüfen und das Ergebnis in das Protokoll aufzunehmen:

 

Ab der Kommunalwahl 2013 wird die Berechnung des Verhältnisausgleichs von dem Höchstzahlverfahren nach de Hondt (Teilung durch 1, 2, 3, usw.) auf das Verfahren nach Sainte-Lague/Schepers (in seiner Ausprägung als chstzahlverfahren) umgestellt. Bei der Berechnung des Verhältnisausgleichs im Falle entstandener Mehrsitze wurde die bisherige sog. „Deckelung Vorschrift“ bei der Verteilung weiterer Sitze gestrichen. Künftig wird in jedem Falle die Verhältnisausgleichsberechnung so lange fortgeführt, bis der letzte Mehrsitz vom verhältnismäßigen Sitzanteil gedeckt ist. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt. Hier gilt die Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 4 Gemeindekreiswahlgesetz:

Absatz 2

Von der zu wählenden Gesamtzahl von Vertreterinnen und Vertretern wird die Anzahl der unmittelbar gewählten Vertreter abgezogen, deren Stimmen nicht nach Absatz 1 für einen Listenwahlvorschlag mitgezählt worden sind. Die restlichen Sitze werden auf die Listenwahlvorschläge verteilt in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der für die Listenwahlvorschläge errechneten Gesamtstimmenzahlen durch 0,5 1,5 2,5 usw. ergeben (verhältnismäßiger Sitzanteil). Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

 

Absatz 4

Ist die Anzahl der in den Wahlkreisen für eine politische Partei oder Wählergruppe gewählten Bewerberinnen und Bewerber größer als ihr verhältnismäßiger Sitzanteil, so verbleiben ihr die darüberhinaus gehenden Sitze (Mehrsitze, die im bisherigen Sprachgebrauch Überhangmandate hießen). In diesem Fall sind auf die nach Absatz 2 Satz 2 und 3 noch nicht berücksichtigten nächstfolgenden Höchstzahlen so lange weitere Sitze zu verteilen und nach Absatz 3 zu besetzen, bis der letzte Mehrsitz durch den verhältnismäßigen Sitzanteil gedeckt ist.

 

Im Anschluss hieran informiert Herr Stölting über die Ende 2013 ablaufende Förderphase für die Aktivregion Holsteiner Auenland. Danach stehen aktuell für diese Förderphase keine Mittel mehr bereit. Derzeit wird auf Landesebene ein neues Förderprogramm für die Förderphase 2014 bis 2020 erstellt. Hierzu steht aktuell noch nicht fest, wie die neuen Förderschwerpunkte sein werden. Gleichwohl ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Aktivregionen auch ab 2014 Förderkontingente zur Verfügung gestellt bekommen, die jedoch gegenüber bisher reduziert sein werden. Auf jeden Fall sollte jede Kommune vor Inangriffnahme von ab 2014 geplanten Investitionsvorhaben prüfen, ob ggf. eine Fördermöglichkeit über das Holsteiner Auenland gegeben ist.

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