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Auszug - Abschließender Beschluss über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Waldkindergarten"   

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
VO/16/2016/277 Abschließender Beschluss über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Waldkindergarten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abschließender Beschluss über

die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Waldkindergarten

den Bebauungsplan Nr. 18r das Gebiet „Waldkindergarten

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

 

der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Waldkindergarten

 

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Waldkindergarten

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

 

die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Waldkindergarten

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

kontrollieren

 

 

Hinweis:

Im Planverfahren der 18. F-Planänderung ist bislang lediglich die frühzeitige Beteiligung nach § 3,1 BauGB (TöB) und am 07.01.2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4,1 BauGB erfolgt. Es gab gravierende Einwendungen von der Forstbehörde. Diese wurden bislang nicht ausgeräumt. Die Beteiligungen nach § 3,2 und 4,2 BauGB stehen noch aus. Endgültiger Beschluss kann erst später gefasst werden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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