Holsteiner Auenland         

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Auszug - Informationen zur möglichen Deponierung von Abfällen mit keiner oder zu vernachlässigender Aktivität aus dem Abbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein auf der Deponie der Großenasper Entsorgungsgesellschaft Referenten: - Vertreter des BUND - Landesgeschäftsführer Dipl.-Biologe Ole Eggers, Kiel - - Herr Dr. Dr. Backmann, Herr Dr. Müller, Herr Dipl.-Ing. FH Uwe Meyer, Vertreter des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume   

Einwohnerversammlung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: Einwohnerversammlung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

In seinem Eingangsstatement geht Herr Umweltminister Dr. Robert Habeck auf nachstehende Eckpunkte ein:

 

  • Bis 20.07.2016 wurden / werden in den sieben vorgesehenen Deponiestandorten entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt.
  • Am 21.07.2016, 18.30 Uhr, findet in Kiel im Landeshaus eine Zwischenabschlussveranstaltung statt.
  • Nachdem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg und der daraus folgenden Abschaltung der Atommeiler stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Eine mögliche Variante wäre der sichere Einschluss sämtlicher Gebäudekomplexe der AKW. Hiermit wäre ein Zeitspiel für die Lösung des Problems auf Jahre, wenn nicht sogar auf Jahrzehnte gegeben.
  • Eine weitere Alternative wäre der zur Zeit ins Auge gefasste Rückbau der Anlagen, der gleichzeitig eine politische Verantwortung für das Jetzt und Hier gleichkommen würde. Hierbei ist davon auszugehen, dass 96 % der Abbaumasse den Stoffkreisläufen wie bspw. Recycling etc. zugeführt werden können. 2 % der Stoffe sind nicht recycelbar wie bspw. gering belasteter Bauschutt, asbesthaltige Abfälle, Mineralwolle oder auch Straßenaufbruch, der nach einem strengen Freigabeverfahren zur Deponierung freigegeben werden soll. Die radioaktive Belastung ist dabei nicht das Problem, da diese unter 10 Mikrosievert liege und damit um ein Vielfaches unter der natürlichen Radioaktivität in der Umwelt.
  • Die Kontrolle der einzuhaltenden Grenzwerte erfolgt per Freimessung.
  • Es stellt sich im Rahmen der Informationsveranstaltungen immer wieder die Frage, wie kann verhindert werden, dass geschummelt wird.

Dieser Verdacht soll mit dem Versuch, Transparenz zu schaffen, beseitigt werden. Dies soll durch den Abschluss einer Vereinbarung unter breiter Einbindung der Zivilgesellschaft beseitigt werden. Als unterzeichnende Partner einer derartigen Vereinbarung sind u. a. die Betreiber der kerntechnischen Anlagen, Verbände der Entsorgungswirtschaft, kommunale Landesverbände, MELUR und Umwelt- und Naturschutzverbände angedacht.

  • Durch die breite Einbindung der verschiedenen Partner, wird seitens der Landesregierung mehr gemacht als es normalerweise bzw. gesetzlich üblich ist.
  • Den unterzeichnenden Partnern soll über den langjährigen Prozess Gelegenheit und Sicherheit gegeben werden, dessen Abwicklung bzw. Umsetzung aktiv bzw. prüfend begleiten zu können.
  • Sollte der derzeit vorgesehene Abschluss der Vereinbarung nicht zustande kommen, würde der Rückbau der kerntechnischen Anlagen auf jeden Fall auf dem gesetzlich normierten Weg kommen. In erster Linie sind die Betreiber der Anlagen zur Umsetzung verpflichtet; ansonsten würden die abfallrechtlich zuständigen Standortkreise Steinburg und Dithmarschen in die Verantwortung genommen werden.
  • Abschließend bringt Minister Habeck zum Ausdruck, dass derzeit noch keine Vorentscheidungen für Deponien getroffen wurden.

 

Anschließend stellt Herr Dr. Müller eine Power-Point-Präsentation zum Thema Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein vor, der sich dann ein Vortrag (ebenfalls als Power-Point-Präsentation) von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Meyer zum Thema Entsorgung freigegebener Abfälle aus KKW-Abfallrecht, Zeithorizont, Massen zur Deponierung anschließt. Beide Vorträge sind dieser Niederschrift beigefügt.

 

Es folgt sodann ein Statement des BUND-Landesgeschäftsführers Dipl.-Biologe Ole Eggers, Kiel, der nachstehende Kernaussagen beinhaltet:

 

  • ckbau der AKW und die Deponierung von gering belastetem Bauschutt mit den entsprechenden Auswirkungen tangiert sowohl den Landes- als auch den Bundesverband.
  • Das Angebot des Ministeriums zum Abschluss einer Verantwortungspartnerschaft zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen wird als Chance angesehen.
  • Der BUND-Landesverband hat sich positiv für einen sicheren geregelten Rückbau positioniert.
  • Hierbei sollte mit den vorhandenen Möglichkeiten schnellstmöglich eine Umsetzung erfolgen.
  • Nachdem sich der BUND vor 15 Jahren noch negativ zum 10 Mikrosievert Grenzwert positioniert hatte, wird dieser aktuell mitgetragen. Allerdings wird das bestehende Restrisiko unterschiedlich bewertet.
  • Es muss sichergestellt sein, dass sich das Ministerium an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält; hierbei dürfen finanzielle Aspekte keine Rolle spielen.
  • Der BUND wäre bereit, den Rückbauprozess kritisch zu begleiten.
  • Die Deponierung der Stoffe auf dem jeweiligen Standort unter der Atomaufsicht wird als sicherster Weg angesehen.
  • Gleichwohl besteht die Forderung, die schwachbelasteten Stoffe in Deponien der Klasse 3 zu verbringen.
  • Derzeit besteht lediglich in Rondeshagen (Kreis Lauenburg) eine Deponie der Klasse 3, die jedoch bald geschlossen werden soll. Gleichwohl ist der BUND noch in der Findungsphase, welches der beste Weg für die Deponierung ist.
  • Grundvoraussetzung sollte es sein, den gesamten Rückbauprozess transparent zu gestalten sowie auch eine bestmögliche Absicherung zu gewährleisten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vortrag_Abfallrecht_Deponierung (407 KB)      
Anlage 2 2 Vortrag Stilllegung und Entsorgung 2016-07-18 (1932 KB)      
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