Auszug - Überlegungen für ein Standortsicherheitskonzept
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Stölting informiert über die Hintergründe zu den Überlegungen für ein Standortsicherheitskonzept. Danach ist es in der Vergangenheit vereinzelnd auch in der Amtsverwaltung zu bedrohlichen oder gewalttätigen Verhaltensäußerungen gegenüber Mitarbeiter/innen, insbesondere des Sozialamtes, des Ordnungsamtes und des Meldeamtes, gekommen. Hierbei mussten die Mitarbeiter/innen verbale und auch körperliche Übergriffe befürchten. Nur wenn sich Beschäftigte bei der Arbeit sicher fühlen und gesund bleiben, sind sie motiviert und leisten gute Arbeit. Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit erhöhen daher direkt die Arbeitseffizienz und –qualität. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 ArbSchG). In dieser Hinsicht wurde bereits Kontakt zur Firma diba-Institut für Gewaltprävention und Gesundheitsmanagement, Rendsburg, aufgenommen und ein Angebot für die Erstellung eines Standortsicherheitskonzeptes vorgelegt. Das vorliegende Angebot, das mit Gesamtkosten in Höhe von 13.740,-- € brutto abschließt, betrachtet / beinhaltet fünf Säulen der Sicherheit, die wie folgt lauten:
- personelle Sicherheit
- soziale Sicherheit
- materielle Sicherheit
- konzeptionelle Sicherheit
- strukturelle Sicherheit
Nach entsprechender Vorberatung ist die Führungsgruppe am 16.06.2016 zum Ergebnis gekommen, lediglich eine einfache bzw. schlanke Lösung (Dauer zwei bis drei Tage) für die Schulung im Konflikt- und Krisenmanagement durchzuführen. Hierzu sollen zusätzlich zu dem vorliegenden Angebot Vergleichsangebote eingeholt werden. Nach einer kurzen Aussprache stimmt der Finanzausschuss einer Schulung der Beschäftigten im Konflikt- und Krisenmanagement auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen einfachen Lösung zu. Gleichzeitig werden der Amtsvorsteher und der leitende Verwaltungsbeamte ermächtigt, dem annehmbarsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |