Auszug - Pflege von Gemeindeanlagen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Bronikowski hat sich mit seinen E-Mails vom 9.6. und 21.6.2016 bei der Gemeinde beschwert, dass diese die gemeindeeigene Grünfläche vor seinem Haus am Wiemersdorfer Weg nicht regelmäßig pflegt.
Nach einer Aussprache in der Gemeindevertretung wird festgehalten, dass es in der Gemeinde üblich ist, dass die Grünflächen der Gemeinde vor Hausgrundstücken von den dortigen Anliegern gepflegt wird. Die Familie Bronikowski ist die einzige Familie, die sich hierzu weigert.
Die Forderung des Anliegers, diese Flächen generell einmal im Jahr zu pflegen, wird nicht erfüllt.
Beschluss:
Die Mäharbeiten vor dem Grundstück Wiemersdorfer Weg Nr. 2 werden auftragsgemäß von der Gemeinde in Verbindung mit dem Bankettmulchen der Wirtschaftswege der Klärteichanlage vorgenommen, sobald auch in den kommenden Wochen die Banketten von der Vogelbrut frei sind.
Generell mähen sämtliche Grundstückseigentümer in Fuhlendorf ihre zur Straßenseite gelegenen öffentlichen Rasenflächen nach eigenem Ermessen in eigener Regie und Eigenleitung. Eine Satzung war damit bisher immer entbehrlich.
Dieses Jahr erfolgt noch einmal die Pflege, ein Anspruch hieraus entsteht nicht. Im nächsten Jahr erfolgt eine neue Prüfung für die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung.
Ergebnisprotokoll-Nr. 2016/13/8
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |