Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B2 Teil 1, 1.Änd. - Satzungsbeschlussbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" Bereich:" Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41" nach § 10 BauGB  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2016/120 B2 Teil 1, 1.Änd. - Satzungsbeschlussbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41" nach § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „rdlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a“

Bereich: „rdlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Armstedt am 25.07.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt  vom  25.07.2016, TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Armstedt

 

die 1. Änderung. des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „rdlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a“ Bereich: „rdlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung