Auszug - Sachstandsbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Windkrafteignungsflächen
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Wortprotokoll |
Herr Hasselmann sowie Herr Klinger geben folgende Informationen zur Teilfortschreibung des Regionalplanes:
Die Stellungnahme der Gemeinde Föhrden-Barl zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Windkrafteignungsflächen wurde im Mai 2016 durch die Gemeinde sowie durch das Amt Bad Bramstedt-Land an die Landesplanung weitergeleitet. Ursprünglich war es vorgesehen, dass das Kabinett die Entwürfe noch im Sommer 2016 verabschieden sollte. Die ursprüngliche Zeitplanung wurde jedoch korrigiert und nunmehr ist als Zeitplan vorgesehen November 2016. Das Kabinett wird sich Ende November / Anfang Dezember mit den Entwürfen befassen und diese voraussichtlich beschließen. Der Beginn der Auslegung soll dann unmittelbar nach Beschlussfassung Ende 2016 / Anfang 2017 erfolgen. Im April 2017 soll dann das Ende der Einwendungsfrist und Beginn der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgen.
Michael Möller hatte sich am 12.05.2016 auf der Gemeindevertretersitzung erkundigt, ob die von der Gemeinde Föhrden-Barl eingereichte Stellungnahme bereits bei zukünftigen Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung von Windkraftanlage Berücksichtigung findet. Nach Rücksprache mit dem leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Bad Bramstedt-Land, Herrn Stölting, teilt Protokollführer Klinger mit, dass eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen bis zur Erstellung der Planentwürfe nicht möglich ist, da z. Zt. die fachlichen Einwendungen durch die Fachbehörden geprüft werden müssen.