Auszug - Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet "Norden: Gemeinde- und Kreisgrenze, Osten: Moorweg, Süden: Hardebeker Au zwischen Moorweg und Jungfernstieg, Westen: Gemeindegrenze zu Hasenkrug"
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Für das Gebiet zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
Norden: Gemeinde- und Kreisgrenze, Osten: Moorweg, Süden: Hardebeker Aus zwischen Moorweg und Jungfernstieg, Westen: Gemeindegrenze zu Hasenkrug wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgehoben.
Das Ziel einer besseren Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Windenergieanlagen ist mit der Neugenehmigung gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG vom 10.07.2012 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erreicht und muss nicht mehr zwingend mit einen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.
Die bereits angefallenen Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Windparkbetreiber in Rechnung zu stellen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Wolfgang Wilczek
Jan Marten
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |