Auszug - B-Plan 2 3. Änderung - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld hier Teilbereich "Private Grünfläche und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes" der Gemeinde Fuhlendorf
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
für die
Aufstellung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld
hier Teilbereich "Private Grünfläche und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes“
der Gemeinde Fuhlendorf
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.
Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.08.2016 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom
-Kreis Segeberg (Fachabteilungen vorbeugender Brandschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall Schutzbehörde für SG Abwasser, SG Grundwasserschutz)
abgegeben.
Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf hat am 30.11.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.
Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind
-den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen
zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.
Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |