Auszug - Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in den Straßen, die nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden können
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
- Konkret handelt es sich hier um die Straßen:
Johann-Hinrich-Fehrs-Straße -ohne Spielstraße-(+ 68,88 %)
Klaus-Groth-Straße(+ 71,11 %)
Am Wischhof(+ 72,72 %)
Am Beek(+ 63,88 %)
Beekhalf(+ 79,07 %)
Schulstraße(+ 83,78 %)
(Alte Dorfstraße/Hauptstraße und Hauptstraße/Kirchstraße).
Begründung:
Die Auswertung der Bürgerbefragung zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen im April 2015 hatte auch für die vorstehend genannten Straßen ein eindeutiges Votum (Ergebnisse in Klammern) für eine Geschwindigkeitsbegrenzung (30 Km) ergeben.
Aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Rahmenbedingungen ist jedoch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone dort nicht umsetzbar.
Gleichwohl steht der Wunsch der Bürger nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
weiterhin im Raum und könnte so umgesetzt werden.
- In einigen Straßen der Gemeinde Großenaspe bestehen aktuell Begrenzungen der Befahrbarkeit durch Gewichtsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge (4 t /7,5 t). Hier sollte eine Überprüfung der Aktualität durchgeführt werden.
Hiermit wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, beide Punkte zu befürworten.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |