Holsteiner Auenland         

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Auszug - Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse  

24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Lembcke berichtet über:

 

?         einen Termin am 6.3.2013 beim Anwaltsbüro Bremer & Heller in Hamburg, welchen die Gemeinde Fuhlendorf zusammen mit dem LVB sowie der Gemeinde Armstedt wahrgenommen hat. Hintergrund ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes. Es soll geprüft werden, welche Rechtsmittel die Gemeinde gegen den Regionalplan einlegen könnte. Nach dem derzeitigen Stand hat die Gemeinde zwei Möglichkeiten:

 

Die erste Möglichkeit wäre ein Normenkontrollverfahren.

Hier würde jedoch nur geprüft, ob das formelle Verfahren eingehalten wurde.

 

Die zweite Möglichkeit ist ein Zielabweichungsverfahren.

 

Die Frage ist, ob die Gemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt wurde. Im April wird man sich diesbezüglich mit Herrn Tasch von der Landesplanung zusammensetzen. Dort soll erörtert werden, welche Erfolgschancen bestehen, bevor man eine Klage einreicht.

 

?         den GIK-Weg 178 (Seegenweg):

Herr Lembcke teilt mit, dass die Gemeinde es ablehnt, dass der Seegenweg als Gemeindestraße behandelt und somit heruntergestuft wird. Die Gemeinde wäre sonst für die Unterhaltung der Straße verantwortlich. Es soll auch weiterhin die GIK-Umlage an den WZV gezahlt werden.

 

?         die Neuwahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Fuhlendorf:

Herr Lembcke hat diesbezüglich Herrn Hans-Jürgen Kaack beauftragt, die Versammlung bis spätestens 31.3.2013 einzuberufen und die Wahl eines neuen Vorstandes durchzuhren.

 

?         erforderliche Knick- und Baumpflegearbeiten an Kreisstraßen und GIK-Wegen:

Der WZV hat der Gemeinde Fuhlendorf mitgeteilt, dass Knick- und Baumpflegearbeiten durchgeführt werden müssen. Im Bereich des Straßenkörpers müssen die Gemeinde bzw. der Kreis die Kosten für die Pflegearbeiten tragen. Sofern jedoch im Rahmen der Verkehrssicherheit im privaten Bereich Arbeiten notwendig werden, so haben die Anlieger die Kosten zu tragen. Bei Notwendigkeit wird der WZV an den Bürgermeister herantreten und das Gespräch mit den Anliegern hren, welche Maßnahmen anstehen.

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