Holsteiner Auenland         

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Auszug - Windenergie in Armstedt  

Einwohnerversammlung der Gemeinde
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Einwohnerversammlung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
 
Wortprotokoll

Die Landesregierung hat am 06. Dezember 2016 die Entwürfe für die neuen Teilregionalpläne zur Windkraft  in  den Planungsräumen  und  die  entsprechende  Teilfortschreibung  des  Landesentwicklungsplans verabschiedet. Es wurden neue Teilbereiche durch die Landesregierung zu Vorranggebieten erklärt.

 

Eingangs gibt Herr Hauke Timmermann eine kurze Einleitung zur neuesten Entwicklungsstufe zur Windparkplanung in den Gemeinden Hagen, Armstedt und Fuhlendorf. Anschließend übergibt er das Wort an die Projektleiterin Frau Rhode.

 
Die Eignungsflächen haben sich aufgrund neuer Richtlinien geändert. Es wurden Vogelzählungen durchgeführt. Aufgrund von bestehenden Schwarzstorchhorsten und anderen verschiedenen Vogelarten, die sich angesiedelt haben, haben sich die aktuellen Vorrangflächen verkleinert bzw. sind ganz rausgefallen. Anhand eines Lageplanes erläutert Frau Rhode die Änderungen des ersten aktuellen Planungsgrad von 11.2015 mit dem heutigen Stand. Der Umkreis der Flächen hat sich erhöht, auch aufgrund von bestehenden Waldflächen. Das Ziel der Regionalplaner ist ein Wert von einer Fläche von 2 %. Allerdings wurden die Vertragsflächen erweitert.

 

Es wird die Frage gestellt, wie weit die Anlagen von der Wohnbebauung entfernt liegen. Herr Schöttler beantwortet diese Frage mit 800 m. Bei der ausgewiesenen Fläche von 17,5 ha können 3 5 Anlagen mit einer Höhe von ca. 200 m entstehen. Diese Entfernung finden die Anwohner viel zu niedrig. Sie fordern einen Abstand von 2.000 m, wie es in einigen anderen Ländern vorgehalten wird. Herr Schöttler erutert hierzu, dass diese Angaben nicht maßgeblich sind und geht näher darauf ein. Er macht deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Entfernung vom 3-fachen der Gesamthöhe als ausreichend befunden hat.

 

Außerdem wird das Problem des Infraschalles angesprochen. Auch hierzu nimmt Herr Schöttler Stellung.

 

Eine Anwohnerin erkundigt sich über die Abnahme des Stromes. Herr Schöttler gibt hierzu Informationen.

 

Weiterhin erklärt er, dass die Bürger bis zum 30.06.2017 Zeit haben, eine Stellungnahme beim Land abzugeben, wenn Sie gegen die Ausweisung von Eignungsflächen sind.

 

Es wird die Frage gestellt, was passiert, wenn sich die Gemeinde nicht mit dem Bau der Anlagen einverstanden erklärt. Herr Schöttler stellt klar, dass ohne Zustimmung der Gemeinde das Projekt nicht realisiert wird. Er macht aber auch deutlich, dass dann andere Windbetreiberfirmen evtl. ohne die Gemeinde in Kenntnis zu setzen, mit den Grundstückseignern in Verhandlungen treten. Rechtlich kann der Bau nicht verhindert werden. Es sei denn, der Grundstückseigentümer hat kein Interesse daran. Das wäre allerdings unwahrscheinlich.

 

Herr Schöttler macht der Gemeinde das Angebot, seitens der e3 GmbH die Hälfte der Anlagen als Bürgerwindpark zur Verfügung zu stellen. Denkbar wäre auch die Übernahme der EEG Umlage.

 

Weiterhin gibt er folgende Informationen:

 

Mitte 2018 wird der Regionalplan rechtskräftig. Ende 2018 wäre der früheste Baubeginn.

 

Eine Anlage produziert 5 Mio. kwh/Jahr. Pro Person wird mit einem Verbrauchsvolumen von 1.000 kwh/Jahr gerechnet.

 

Einnahmen der Gemeinde entstehen durch Einkommensteuern, Gewerbesteuern sowie eventueller Wege- und Leitungsrechten.

 

Frau Horstmann gibt den Hinweis, dass die Gemeindevertretung keine erneute Einwohnerversammlung durchführen wird, obwohl die Befragung bereits einige Jahre her ist. Weiterhin stellt Sie klar, dass nur in rechtlich begründeten Fällen, offizielle Einwendungen gegen die Windenergie vorgenommen werden können.

 

Da keine konstruktiven Fragen mehr gestellt werden, schließt die Bürgermeisterin die Einwohnerversammlung. Sie bedankt sich bei allen Anwesenden und dt im Anschluss zur Gemeindevertretersitzung ein.

 

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