Auszug - Abwägungsbeschluss nach der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf am 19.03.2013 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Unterhaltung und Ausbau von Straßen Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Kann bitte die Bezeichnung "1-4, GE, GRZ 0,4, TH max. 4,5m + FH max. 9,0 m" mit im Plan aufgenommen werden? Es fehlen die erwähnten Angaben im Plan und die Traufhöhe soll auf 7,00 m geändert werden. Kann im Textteil B die Bezeichnung "Mauerwerk" durch die Bezeichnung" Schnittpunkt Dachhaut mit der Außenwandfläche" geändert werden? |
Auch wenn die genannten Bezeichnungen bereits Bestandteil des Ursprungsplanes sind werden sie auch in die Änderung übernommen. Die geänderte Traufhöhe ist dem Teil B Text zu entnehmen. Der Anregung hinsichtlich des Begriffs Mauerwerk wird gefolgt. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz 1. Die Menge für den Grundschutz der Löschwasserversorgung gemäß Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung Gl.Nr. 2135.29 Erlass des Innenministeriums vom 30.August 2010 - IV 334 - 166.701.400 - (Tabelle 1) ist anzugeben. 2. Die Zugänglichkeit der Gebäude für die Feuerwehr und den Rettungsdienst muss den Anforderungen der Landesbauordnung (LBO 2009 ¤ 5 Abs. 1 + 2) und der DIN 14090 genügen. |
Die Begründung wird entsprechend angepasst. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Räumliche Planung und Entwicklung Keine Stellungnahme. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken.
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Im Umweltbericht sind die Belange von Natur und Landschaft auf Basis der Schutzgüter abzuarbeiten und geeignete Kompensation- / Minimierungsmaßnahmen für zu erwartende Eingriffe zu erarbeiten. Vorrangig ist dies für die Schützgüter Boden, Tiere und Pflanzen/ gesetzlich geschützte Biotope vorzunehmen. Es ist eine eindeutige Aussage zu treffen ob die Schutzvorschriften nach § 44 (1) BNatschG durch die Inhalte des Bauleitplanes berührt werden. Die geplante Redderstruktur entlang der südlichen (südwestlichen) Grenze des Bauleitplanes sollte mit mindestens 3-4m Zwischenraum zwischen den einzelnen Knickstrukturen geplant werden um eine höhere ökologische Wertigkeit zu erreichen. |
Der Anregung wird im erstellten Umweltbericht gefolgt. Der Zwischenraum wird auf 4,00 m vergrößert. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser Boden Abfall SG Abwasser Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken aus Sicht des Grundwasserschutzes. Aus bodenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Stellungnahme.
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme.
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Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Forstbehörde Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken, da Wald im Sinne des § 2 LWaldG direkt oder indirekt durch die Planungsänderung nicht betroffen wird. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme.
| ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | IHK Lübeck Keine Bedenken | ./. |
Az.: | Handwerks-kammer Lübeck | Keine Bedenken. Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet. | ./. |
Az.: 123 | Landwirtschaftskammer S.-H. | Aus agrarstruktureller Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | ./. |
Az.: | GPV Bramau | Seitens des GPV Bramau bestehen keine Bedenken. Das Gebiet des B-Planes liegt nicht im Verbandsgebiet des GPV Bramau. | ./. |
Az.: 768 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Gegen das oben genannte Vorhaben bestehen keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. | ./. |
Az.: III/1 Do-Vo 610-2/3/1 XXVI | Stadt Bad Bramstedt | Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu dieser städtebaulichen Planung vorzubringen. | ./. |
Az.: | Wege-Zweckverband | Zu der o.g. Aufstellung haben wir keinerlei Hinweise. | ./. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |