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Auszug - Abwägungsbeschluss nach der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"  

24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2013/013 Abwägungsbeschluss nach der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorfr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld“ wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf am 19.03.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Unterhaltung und Ausbau von Straßen

Keine Bedenken.

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Kann bitte die Bezeichnung "1-4, GE, GRZ 0,4, TH max. 4,5m + FH max. 9,0 m" mit im Plan aufgenommen werden?

Es fehlen die erwähnten Angaben im Plan und die Traufhöhe soll auf 7,00 m geändert werden.

Kann im Textteil B die Bezeichnung "Mauerwerk" durch die Bezeichnung" Schnittpunkt Dachhaut mit der Außenwandfläche" geändert werden?

 

Auch wenn die genannten Bezeichnungen bereits Bestandteil des Ursprungsplanes sind werden sie auch in die Änderung übernommen. Die geänderte Traufhöhe ist dem Teil B Text zu entnehmen. Der Anregung hinsichtlich des Begriffs Mauerwerk wird gefolgt.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

1. Die Menge für den Grundschutz der Löschwasserversorgung gemäß Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung Gl.Nr. 2135.29 – Erlass des Innenministeriums vom 30.August 2010 - IV 334 - 166.701.400 - (Tabelle 1) ist anzugeben.

2. Die Zugänglichkeit der Geude für die Feuerwehr und den Rettungsdienst muss den Anforderungen der Landesbauordnung (LBO 2009 ¤ 5 Abs. 1 + 2) und der DIN 14090 genügen.

 

Die Begründung wird entsprechend angepasst.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

umliche Planung und Entwicklung

Keine Stellungnahme.

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Keine Bedenken.

 

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Im Umweltbericht sind die Belange von Natur und Landschaft auf Basis der Schutzgüter abzuarbeiten und geeignete Kompensation- / Minimierungsmaßnahmen für zu erwartende Eingriffe zu erarbeiten. Vorrangig ist dies für die Schützgüter Boden, Tiere und Pflanzen/ gesetzlich geschützte Biotope vorzunehmen.

Es ist eine eindeutige Aussage zu treffen ob die Schutzvorschriften nach § 44 (1) BNatschG durch die Inhalte des Bauleitplanes behrt werden.

Die geplante Redderstruktur entlang der südlichen (südwestlichen) Grenze des Bauleitplanes sollte mit mindestens 3-4m Zwischenraum zwischen den einzelnen Knickstrukturen geplant werden um eine höhere ökologische Wertigkeit zu erreichen.

 

 

Der Anregung wird im erstellten Umweltbericht gefolgt. Der Zwischenraum wird auf 4,00 m vergrößert.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken.

SG Gewässer

Keine Bedenken.

SG Boden

Keine Bedenken aus Sicht des Grundwasserschutzes.

Aus bodenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken.

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Stellungnahme.

 

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

 

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Forstbehörde

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken, da Wald im Sinne des § 2 LWaldG direkt oder indirekt durch die Planungsänderung nicht betroffen wird.

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

 

./.

07.03.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

IHK Lübeck

Keine Bedenken

./.

28.02.2013

Az.:

Handwerks-kammer Lübeck

Keine Bedenken.

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.

./.

01.03.2013

Az.: 123

Landwirtschaftskammer S.-H.

Aus agrarstruktureller Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche.

./.

21.02.2013

Az.:

GPV Bramau

Seitens des GPV Bramau bestehen keine Bedenken. Das Gebiet des B-Planes liegt nicht im Verbandsgebiet des GPV Bramau.

./.

19.02.2013

Az.: 768

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Gegen das oben genannte Vorhaben bestehen keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken.

./.

11.02.2013

Az.: III/1 Do-Vo 610-2/3/1 XXVI

Stadt Bad Bramstedt

Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu dieser städtebaulichen Planung vorzubringen.

./.

18.02.2013

Az.:

Wege-Zweckverband

Zu der o.g. Aufstellung haben wir keinerlei Hinweise.

./.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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