Vorlage - VO/11/2014/061
|
|
Sachverhalt:
Die obige Satzung besteht seit dem 14.11.1994. Nach § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verliert die Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit durch Zeitablauf. Dies erfolgt mit Ablauf des 13.11.2014. Es ist daher eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zu erlassen. Die sich in den letzten 20 Jahren ergebenen Änderungen wurden berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hasenkrug (Beitrags- und Gebührensatzung) ab 14.11.2014 zu (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser 2014 (72 KB) | (91 KB) |