Vorlage - VO/20/2014/080
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 i.V.m. § 79 GO ist grundsätzlich jährlich eine Haushaltssatzung nebst Anlagen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Kämmerer Walther Hadeler stellt die Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2015 vor. Im Anschluss stimmt der Finanzausschuss dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 nebst Anlagen in vorgelegter Form zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsentwurf 2015 (1533 KB) |