Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2014/204  

Betreff: Aufstellungsbeschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Brokenlande - zwischen der Hamburger Chaussee (L319) und dem Glindam (K58), südlich der Straße Flottbek"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.10.2014 
6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2014-10-08 Antrag auf Bauleitplanung - Otto Entsorgung  

Sachverhalt:

Es liegt der Gemeinde und dem Amt ein Antrag von Frau Angela Otto vom 08.10.2014 auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Brokenlande – zwischen der Hamburger Chaussee (L319) und dem Glindam (K58), südlich der Straße Flottbek“ vor.

 

Anlässlich der Legalisierung des vorhandenen Entsorgungsbetriebes im Außenbereich, ist seitens von Frau Otto eine Änderung des Flächennutzungsplanes gewünscht.

Die Planungskosten würde die Antragstellerin übernehmen.

§ 1 Abs. 3 BauGB: Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Außenbereich, hier wird die Gewerbeentwicklung äußerst kritisch gesehen. Zudem verfügt Großenaspe über ein ausreichend großes Gewerbegebiet.

Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde - dem Innenministerium.

Die Genehmigungsaussichten werden aus Erfahrung als sehr gering eingeschätzt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Brokenlande – zwischen der Hamburger Chaussee (L319) und dem Glindam (K58), südlich der Straße Flottbek“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Legalisierung des vorhandenen Gewerbebetriebes im Außenbereich

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Antrag auf Bauleitplanung vom 08.10.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-10-08 Antrag auf Bauleitplanung - Otto Entsorgung (67 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung