Vorlage - VO/10/2014/056
|
|
Sachverhalt:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“ wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen. |
Diese Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Hardebek abzuwägen.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss: Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek am xx.xx.2014 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Kreisstraße betroffen. | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Keine Stellungnahme | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Stellungnahme | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Gegen die Darstellungen und Festsetzungen bestehen keine Bedenken. | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken
SG Gewässer Keine Bedenken
SG Boden Keine Bedenken
SG Grundwasser Keine Bedenken | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Stellungnahme | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme | - |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme | - |
Az.: Hardebek-bplan2-Hofgemeinschaft-Weide-Hardebek | Archäologisches Landesamt Schl.-Holstein, Schleswig | Unsere Stellungnahme vom 16.6.2014 wurde richtig in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek, südlich der Hauptstraße“ übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Wird zur Kenntnis genommen. |
Az.: 302 | Amt Mittelholstein, Hohenwestedt | In Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.07.2014 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek, südlich der Hauptstraße“ der Gemeinde Hardebek weder Anregungen vorgetragen noch Bedenken erhoben werden. | - |
Az.: VII 415-553.72-60-033 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel | Gegen den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hardebek bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn meine Stellungnahme VII 415-553.72-60-033 vom 15.07.2014 vollinhaltlich berücksichtigt wird.
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.
Stellungnahme vom 15.7.2014: Gegen den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hardebek bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann Bedenken, wenn die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden:
Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung des Bebauungsplanes darzustellen.
Vorhandene Bebauungen genießen Bestandsschutz.
Immissionsschutz kann vom Baulastträger der Landesstraße nicht gefordert werden.
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs. |
Wird zur Kenntnis genommen, Die Anbauverbotszone wurde bereits nachrichtlich übernommen.
Der Anregung wird nicht gefolgt, da sich die Notwendigkeit der Gemeinde nicht erschließt. Die vorhanden Zufahrt wird genutzt, es wird keine Bebauung vorbereitet, die näher an die Landstraße heranrück, als dies bereits der Fall ist.
Ist so vorgesehen, Weitere Zufahrten, als die vorhandene werden durch die Planung nicht vorbereitet.
Eine bauliche Anpassung ist nicht vorgesehen.
Bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen.
Eine Überschlägige Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich sind. |
|
|
|
|
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine