Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2014/060  

Betreff: Antrag auf Änderung der Haus- und Benutzungsordnung für das Feuerwehr- und Bürgerhaus "Bramauhus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Janna Hauschildt
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Hauschildt, Janna
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
09.12.2014 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2014-04-09 2014 Haus- und Benutzungsordnung Bramauhus Föhrden - Barl PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf Änderung der Haus- und Benutzungsordnung für das Feuerwehr- und Bürgerhaus „Bramauhus“ vor.

Insbesondere geht es hier um die Priorisierung der Terminreservierung.

Bisher wurde auswärtigen Personen nur im Ausnahmefall gestattet, das Bramauhus anzumieten. Hierfür wurde kein anderer Mietzins verlangt. Vor kurzem wurde beschlossen, den Mietpreis bei Fremdvermietung auf 120,00 € heraufzusetzen. Unter § 5 heißt es aktuell: Bei Nichtnutzung durch den Personenkreis unter § 1 und § 4 kann das Bramauhus durch Außenstehende benutzt werden. Die Nutzung ist vom Bürgermeister zu genehmigen und ist mit der Hausbetreuung abzusprechen.

In einem aktuellen Fall wurde eine Mietanfrage des Antragstellers (Person gemäß § 4) über 5 Monate vor dem Wunschtermin negativ beschieden – es lag bereits eine Anfrage einer auswärtigen Person (Person § 5) vor.

 

Es wird beantragt die Haus- und Benutzungsordnung dahingehend zu erweitern, dass bei Fremdvermietungsanfragen ein Vorbehalt zu geben ist, nachdem Dorfbewohner bis zu 4 Monate vor dem Termin bevorzugt behandelt werden.

Der § 8 soll wie folgt geändert werden:„ Veranstaltungen sind rechtzeitig, möglichst 4 (alt 2) Monate im Voraus, beim Bürgermeister anzumelden. Es wird ein Belegungsplan erstellt. Bei Terminüberschneidungen haben Veranstaltungen nach § 1, im Übrigen die Erstanmeldung bzw. bis 4 Monate vor dem Termin die Dorfeinwohner den Vorrang...“


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haus- und Benutzungsordnung wie vorgeschlagen zu ändern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

Haus- und Benutzungsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-04-09 2014 Haus- und Benutzungsordnung Bramauhus Föhrden - Barl (31 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
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