Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/09/2014/054  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Fuhlendorf Entscheidung
11.12.2014 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es liegt eine Anfrage auf Erschließung eines Gewerbegebietes auf dem Land von Heiner Tribbe vor. Mit der Zustimmung der Stadt Bad Bramstedt kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 für den Einzelhandel „Norma“ realisiert werden.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Fuhlendorf!

Die anfallenden Planungskosten sind dem Vorhabenträger in Rechnung zu stellen.


Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet „Papenkamp – südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung einer Fläche für den Einzelhandel

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

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