Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2015/219  

Betreff: Aufstellungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken und Kirchstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
29.01.2015 
7. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Aufgrund der gewünschten Änderung der Erschließung zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke beantragen die Herren Baltruweit die 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 11.

 

Die Planungskosten tragen die Herren Baltruweit, eine Kostenübernahmeerklärung wird seitens des Amtes Bad Bramstedt-Land erstellt.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken und Kirchstraße“ soll wie folgt geändert werden:

Änderung der Erschließung zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung