Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2015/091  

Betreff: Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
02.03.2015 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 08.09.2008 den Aufstellungsbeschluss für die  Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel" gefasst,.den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht und den Planungsauftrag an das Kreisplanungsamt Segeberg vergeben.

Weiterhin wurde ein Gutachten zur Geruchsimmissionen in Auftrag gegeben.

Am 01.12.2008 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB statt.

Außerdem wurde eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) durchgeführt, deren Einwende und Anregung im Rahmen der Abwägung am 08.12.2008 behandelt wurden.

 

In dem Gutachten zur Geruchsimmission wurden die Möglichkeiten zur Bebauung untersucht, die sich ergeben, sofern die Güllebehälter abgedeckt seien.

Bürgermeister Schirrmacher hatte nun mit den Grundstückseigentümern und Betreibern gesprochen, ob und wie sich diese Vorgaben verwirklichen lassen könnten.

 

Über die weiteren Möglichkeiten wird Bürgermeister Schirrmacher berichten.


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die  Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel".
     
  2. Die angefallenen Kosten des Planungsamtes des Kreises Segeberg sind abzurechnen.
     
  3. Der erste Bauabschnitt des B-Planes Entenbuschkoppel ist fertig zu stellen.
     
  4. Die Organisation der Baufertigstellung nach Punkt 3 wird dem Maßnahmenausschuss übertragen.
     
  5. Die baulichen Maßnahmen, die für die 1. Ergänzung des Planungsgebietes bereits vorbereitet wurden sind ggf. zurückzubauen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende / keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

 

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