Vorlage - VO/11/2015/072
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Sachverhalt:
Der Bauleitplan ist von der Gemeindevertretung als Satzung zu beschließen; dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Aus der Niederschrift über die Sitzung der Vertretungskörperschaft muss eindeutig hervorgehen, dass der Beschluss als Satzungsbeschluss gefasst wurde. Die Begründung ist durch (einfachen) Beschluss zu billigen.
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“ |
nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug
den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Planzeichnung
Text
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2015-02-27 Hasenkrug B-9_Entwurf_27022015 (5215 KB) | ||||
2 | 2015-02-27 Text.B 9 Hasenkrug (31 KB) | (61 KB) | |||
3 | 2015-02-27 Begruendung B 9 Hasenkrug (2268 KB) | (2543 KB) |